Sicherheit trotz kalter Jahreszeit

In Deutschland gilt als Teil der  Verkehrssicherungspflicht die Räum- und Streupflicht. Sie unterscheidet sich von Region zu Region doch der Grundsatz ist der gleiche. Sie verpflichtet Mieter oder Besitzer von Grundstücken diese von Schnee und Eis zu befreien, damit Einfahrten, Zufahrtswege und Bürgersteige sicher befahren und betreten werden können. Neben verärgerten Kunden drohen auch rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflicht. Umso wichtiger ist es diese Aufgabe an einen vertrauensvollen Partner zu übertragen. Gerne unterstützen wir Sie hier mit folgenden Leistungen:

  • Schnee- und Dachräumung
  • Enteisung
  • Streuung bei Schnee & Eisglätte